Führungszeugnis
Leistungsbeschreibung
Polizeiliche Führungszeugnisse geben Auskunft darüber, ob die im Zeugnis bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Arbeitgeber verlangen daher häufig vor der Einstellung eines neuen Arbeitnehmers oder einer neuen Arbeitnehmerin die Vorlage eines Führungszeugnisses. Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:
- das private Führungszeugnis (für private Zwecke)
- das behördliche Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer deutschen Behörde)
Die Daten des Führungszeugnisses stammen aus dem Bundeszentralregister. Das Führungszeugnis erhält auf Antrag jede Person ab 14 Jahren.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Unterlagen, die Ihre Identifikation ermöglichen (z.B. einen mit Lichtbild versehenen Ausweis)
- bei erweitertem Führungszeugnis: schriftliche Aufforderung von der Person, die das erweiterte Führungszeugnis von Ihnen verlangt

