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Leistungskatalog

Leistungskatalog

Vergütungen ambulanter Leistungen nach SGB XI ab 01. Januar 2026


LK 1 Erstbesuch inkl. Hausbesuchspauschale  


Leistungsvergütung
56,34 €
Investitionskosten
2,55 €
Altenpflegeumlage

Zuschlag Ausbildung

Gesamt: 58,89 €


LK 2 Folgebesuch


Leistungsvergütung
40,24 €
Investitionskosten
1,82 €
Altenpflegeumlage

Zuschlag Ausbildung

Gesamt: 42,06 €


LK 3 Empfehlung der Pflegefachkraft für ein Pflegehilfsmittel nach § 40 ABs 6 SGB XI als Kombinationsleistung


Leistungsvergütung
6,23 €
Investitionskosten
0,29 €
Altenpflegeumlage

Zuschlag Ausbildung

Gesamt: 6,52 €


LK 4 Hilfe bei der Teilkörperpflege


Leistungsvergütung
23,87 €
Investitionskosten
1,08 €
Altenpflegeumlage
1,87 €
Zuschlag Ausbildung
0,20 €
Gesamt: 27,02 €


LK 5 Hilfe bei der Ganzkörperpflege


Leistungsvergütung
33,40 €
Investitionskosten
1,49 €
Altenpflegeumlage
2,61 €
Zuschlag Ausbildung
0,28 €
Gesamt: 37,82 €


LK 6 Hilfe beim Baden


Leistungsvergütung
42,96 €
Investitionskosten
1,92 €
Altenpflegeumlage
0,36 €
Zuschlag Ausbildung
3,36 €
Gesamt: 48,60 €


LK 7 An-, Aus- und Umkleiden


Leistungsvergütung
13,30 €
Investitionskosten
0,59 €
Altenpflegeumlage
0,11 €
Zuschlag Ausbildung
1,04 €
Gesamt: 15,04 €


LK 8 Einfache Hilfe bei der Ausscheidung


Leistungsvergütung
7,67 €
Investitionskosten
0,33 €
Altenpflegeumlage
0,06 €
Zuschlag Ausbildung
0,60 €
Gesamt: 8,66 €


LK 9 Umfangreiche Hilfe bei der Ausscheidung


Leistungsvergütung
11,49 €
Investitionskosten
0,49 €
Altenpflegeumlage
0,10 €
Zuschlag Ausbildung
0,90 €
Gesamt: 12,98 €


LK 10 Lagern


Leistungsvergütung
9,58 €
Investitionskosten
0,41 €
Altenpflegeumlage
0,08 €
Zuschlag Ausbildung
0,75 €
Gesamt: 10,52 €


LK 11 Mobilisation 


Leistungsvergütung
14,81 €
Investitionskosten
0,63 €
Altenpflegeumlage
0,12 €
Zuschlag Ausbildung
1,16 €
Gesamt: 16,72 €


LK 12 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme


Leistungsvergütung
23,87 €
Investitionskosten
1,08 €
Altenpflegeumlage
0,20 €
Zuschlag Ausbildung
1,87 €
Gesamt: 27,02 €



LK 13 Sondenkost bei implantierter Magensonde


Leistungsvergütung
4,87 €
Investitionskosten
1,08 €
Altenpflegeumlage
0,04 €
Zuschlag Ausbildung
0,37 €
Gesamt: 5,39 €


LK 14 Kleine Hilfen


Leistungsvergütung
9,55 €
Investitionskosten
0,43 €
Altenpflegeumlage
0,08 €
Zuschlag Ausbildung
0,75 €
Gesamt: 10,81 €


LK 15 Hilfestellung beim Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung 


Leistungsvergütung
5,50 €
Investitionskosten
0,24 €
Altenpflegeumlage
0,05 €
Zuschlag Ausbildung
0,43 €
Gesamt: 6,22 €


LK 16 Begleitung bei Aktivitäten außerhalb der Wohnung 


Leistungsvergütung
33,26 €
Investitionskosten
1,49 €
Altenpflegeumlage
0,28 €
Zuschlag Ausbildung
2,60 €
Gesamt: 37,63 €


LK 17 Zusätzliche pflegefachliche Anleitung bei körperbezogenen Pflegemaßnahmen


Leistungsvergütung
13,94 €
Investitionskosten
0,59 €
Altenpflegeumlage
0,12 €
Zuschlag Ausbildung
1,09 €
Gesamt: 15,74 €


LK 18 Einsatz einer zweiten Pflegefachkraft


Leistungsvergütung

Investitionskosten

Altenpflegeumlage

Zuschlag Ausbildung

Gesamt:  €


LK 19 Pflegerische Betreuungsleistungen je 15 Minuten


Leistungsvergütung
12,10 €
Investitionskosten
0,56 €
Altenpflegeumlage

Zuschlag Ausbildung

Gesamt: 12,66 €



Hauswirtschaftliche Versorgung

Der Mobile Soziale Dienst verrichtet die notwendigen täglichen Hausarbeiten wie z. B. die Reinigung der Wohnung, Waschen und Bügeln, die Essenszubereitung, das Erledigen von Einkäufen u.v.m.

Leistungsvergütung für 1/4 Stunde
10,37 €
Hausbesuchspauschale (pro Anfahrt)8,98 €
Investitionskostenzuschlag0,39 €

  

Betreuungs- und Beaufsichtigungsleistungen

Stundenweise Betreuung von pflegebedürftigen Menschen mit erhöhtem Betreuungsbedarf. Die Leistungen richten sich nach den Bedürfnissen der pflegebedürftigen Menschen. Dies kann z.B. die allgemeine Beaufsichtigung, Spaziergänge, Erinnerungsarbeit und die Unterstützung bei sozialen Kontakten beinhalten.

Leistungsvergütung für 1/4 Stunde
10,37 €
Hausbesuchspauschale (pro Anfahrt)
8,98 €
Investitionskostenzuschlag0,39 €

 Stundenweise Beaufsichtigung und Betreuung von hilfe- und pflegebedürftigen Menschen zur Entlastung der Angehörigen und bei deren Verhinderung.

Leistungsvergütung für 1/4 Stunde
10,37 €
Hausbesuchspauschale (pro Anfahrt)0,39 €
Investitionskosten
2,12 €

 


Hausbesuchspauschalen


Hausbesuchspauschale
8,98 €
Investitionskosten
0,39 €


Halbe Hausbesuchspauschale: Hausbesuch mehrerer Patienten z. B. in einer Einrichtung bzw. Gemeinschaft

4,49 €

Investitionskosten
0,19 €

 

Halbe Hausbesuchspauschale: Hausbesuch mit HKP

4,49 €

Investitionskosten
0,19 €


Geviertelte Hausbesuchspauschale: Hausbesuch mehrerer Patienten mit HKP

2,25 €

Investitionskosten
0,09 €


Werden Leistungen nach § 37 SGB V und § 36 SGB XI nebeneinander vom gleichen Pflegedienst erbracht, wird die Hausbesuchspauschale den Kranken- und Pflegekassen je hälftig berechnet. In den Fällen, in denen ausschließlich Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung nach dem SGB XI erbracht wird, erfolgt die Zuordnung der Hausbesuchspauschale für den Hausbesuch ausschließlich zum SGB XI.

Die Hausbesuchspauschale bzw. die halbe Hausbesuchspauschale ist für Pflegebedürftige der Grade I, II und III maximal dreimal täglich nur im Zusammenhang mit erbrachten und abrechnungsfähigen Dienstleistungen abrechnungsfähig. Vertragliche Regelungen nach dem SGB V bleiben hiervon unberührt. Bei gleichzeitiger Pflege mehrerer Personen in einer Wohnung ist sie nur einmal abrechnungsfähig.

   
Gesonderte Berechnung der betriebsnotwendigen Investitionskosten nach § 82 Abs. 4 SGB XI laut Preisliste

Die Investitionskosten werden Ihnen privat in Rechnung gestellt (Abrechnung mit der Pflegekasse ist nicht möglich).

 

Pflegeeinsatz (§ 37 Abs. 3 SGB XI)  Gültig ab 1.1.2026
Leistungsvergütung bei Pflegegrad 2 bis 5 mit Pflegegeldbezug gem. § 37 Abs SGB XI und optional
Pflegebedürftige 1 sowie 2 bis 5 mit Pflegesachleistungsbezug gem. § 36 SGB XI
(Beratung, Hilfestellung und Kurzmitteilung)
63,48 €
Investitionskostenzuschlag
2,99 €
Hausbesuchspauschale
9,37 €


Pflegeeinsatz (§ 37 Abs. 3 SGB XI)  Gültig ab 1.1.2026
(im Rahmen einer Videoberatung)
Leistungsvergütung bei Pflegegrad 2 bis 5 mit Pflegegeldbezug gem. § 37 Abs SGB XI und optional
Pflegebedürftige 1 sowie 2 bis 5 mit Pflegesachleistungsbezug gem. § 36 SGB XI
(Beratung, Hilfestellung und Kurzmitteilung)
63,48 €
Investitionskostenzuschlag
2,99 €
Hausbesuchspauschale
entfällt

 

Pflegeeinsatz (§ 37 Abs. 3 SGB XI)  Gültig ab 1.1.2026 (inkl. Empfehlung der Pflegekraft für ein Hilfsmittel)
Leistungsvergütung bei Pflegegrad 2 bis 5 mit Pflegegeldbezug gem. § 37 Abs SGB XI und optional
Pflegebedürftige 1 sowie 2 bis 5 mit Pflegesachleistungsbezug gem. § 36 SGB XI
(Beratung, Hilfestellung und Kurzmitteilung)
69,71€
Investitionskostenzuschlag
3,28 €
Hausbesuchspauschale
9,37 €


Pflegeeinsatz (§ 37 Abs. 3 SGB XI)  Gültig ab 1.1.2026 (inkl. Empfehlung der Pflegekraft für ein Hilfsmittel)
(im Rahmen einer Videoberatung)
Leistungsvergütung bei Pflegegrad 2 bis 5 mit Pflegegeldbezug gem. § 37 Abs SGB XI und optional
Pflegebedürftige 1 sowie 2 bis 5 mit Pflegesachleistungsbezug gem. § 36 SGB XI
(Beratung, Hilfestellung und Kurzmitteilung)
69,71€
Investitionskostenzuschlag
3,28 €
Hausbesuchspauschale
entfällt


Darüber hinaus haben wir einen Katalog von Leistungen entwickelt, die nicht über die Pflegekasse abgerechnet werden können. Sprechen sie uns einfach an - wir beraten sie in auch in diesen Bereichen gerne.


Vergütungen ambulanter Leistungen nach SGB V

Wir erbringen verschiedene medinische Leistungen durch unsere Fachkräfte, die von Ärzten verordnet werden müssen. Die Leistung rechnen wir direkt mit den Kostenträgern ab. 

WICHTIG!

Bei der Beauftragung für die Erbringung von SGB V Leistungen fällt für die Besorgung und Bearbeitung der ärztlich ausgestellten Verordnung ein Pauschalbetrag in Höhe von 12,00 € an. 

Dieses ist die Grundlage für das Erbringen von ärztlich verschriebenen medizinischen Leistungen.




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